Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der M.K.S. Baumaschinen GmbH
Am Trappenberg 12
67592 Flörsheim-Dalsheim
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der M.K.S. Baumaschinen GmbH (nachfolgend „M.K.S.“) und ihren Kunden.
(2) Die AGB gelten für die Vermietung, den Verkauf, die Wartung, Reparatur sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Baumaschinen und Baugeräte.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, M.K.S. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von M.K.S. sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist M.K.S. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§4 Vermietung von Maschinen
(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Maschine an den Kunden und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache sachgemäß zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen.
(3) Der Kunde hat die Maschine vor Inbetriebnahme auf erkennbare Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich anzuzeigen.
(4) Während der Mietdauer trägt der Kunde die Verantwortung für die sichere Nutzung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§5 Rückgabe der Mietgegenstände
(1) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und in gereinigtem Zustand zu erfolgen.
(2) Erfolgt die Rückgabe verspätet, ist M.K.S. berechtigt, die vereinbarte Miete bis zur tatsächlichen Rückgabe weiter zu berechnen.
(3) Kosten für notwendige Reinigungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten aufgrund unsachgemäßer Nutzung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§6 Verkauf von Maschinen und Geräten
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von M.K.S.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
(3) Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei gebrauchten Maschinen kann die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden.
(3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, natürlicher Abnutzung oder eigenmächtiger Veränderungen.
§8 Haftung
(1) M.K.S. haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet M.K.S. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, entbinden M.K.S. für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
§10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der M.K.S. Baumaschinen GmbH.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der M.K.S. Baumaschinen GmbH.
§12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
